Aktuelle Corona Informationen
der Landesregierung und der Stadt Mülheim an der Ruhr

Liebe Mitglieder der Werbegemeinschaft Saarn,

in der neuen Coronaschutz-Verordnung von heute, gültig ab morgen Donnerstag, den 1.Oktober 2020 wurden im §11 Absatz 3 vom Land NRW 5 Verkaufsoffene Sonntage „frei gegeben“, um den Kundenandrang im Weihnachtsgeschäft zu entzerren. Diese Verordnung greift zwar über die Kommunen und Gemeinden (entgegen dem sonst geltenden Föderalismus) hinweg, es bleibt aber abzuwarten wie Verdi darauf reagiert.

Erst Anfang September konnte Verdi zwei Verkaufsoffene Sonntage in Essen kippen. Über den weiteren Verlauf werde ich Sie Informieren.

 

  • 11

Handel, Messen, Kongresse

(1) Alle Handelseinrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen)

zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) zu treffen.

In Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen gilt dies auch für die Allgemeinflächen und die allgemeinen Sanitärräume. Die Anzahl von

gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.

(2) Messen, Kongresse, Ausstellungen, Jahrmärkte im Sinne von § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (z.B. Trödelmärkte), Spezialmärkte im Sinne von § 68 Absatz 1 der Gewerbeordnung

und ähnliche Veranstaltungen sind nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts nach § 2b zulässig. Bei Kongressen und Messen sowie Weihnachtsmärkten

sind dabei die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.

(3) Zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise

zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20.Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen.